Stall:
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dauerhafte Anbindung ist verboten
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Tageslicht ist zu gewährleisten
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Tierliegeplätze sind mit Einstreu zu versehen, damit die Tiere weich und trocken liegen
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Vollspaltenböden sind nicht zugelassen
Auslauf/Weide:
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Auslauf und Weidegang muss zu jeder Jahreszeit gewährleistet sein
Kälber:
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Anbindehaltung und Haltung in isolierten Einzelboxen ist verbote
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Abgesetzte Kälber müssen in Gruppen gehalten werden
Futter:
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Zusammensetzung :
- 60% rohfaserreiches Grundfutter (im Winter: Heu, Silage und Futterstroh, im Sommer: überwiegend aus Grünfutter
(möglichst Weidegang))
- min. 50% des gesamten Futters muss aus dem eigenen Betrieb oder aus einer dauernden Kooperation mit einem anderen
Betrieb stammen
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Kälber müssen mind. 3 Monate natürliche Milch erhalten
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Tiermehl, Wachstumsstabilisierer, medikamentöse Behandlung sowie Hormonbehandlungen sind nicht zulässig
Tierzukauf:
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hat aus Ökobetrieben zu erfolgen
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Zukauf aus konventionellen Betrieben ist verboten
Düngung der Weideflächen:
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Stickstoffdünger und andere Mineraldünger sind nicht zugelassen
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Grundlage des Düngers sind Pflanzen- und Wurzelrückstände sowie der Dung landwirtschaftlicher Nutztiere