Stall: dauerhafte Anbindung ist verboten Tageslicht ist zu gewährleisten Tierliegeplätze sind mit Einstreu zu versehen, damit die Tiere weich und trocken liegen Vollspaltenböden sind nicht zugelassen Auslauf/Weide: Auslauf und Weidegang muss zu jeder Jahreszeit gewährleistet sein Kälber: Anbindehaltung und Haltung in isolierten Einzelboxen ist verbote Abgesetzte Kälber müssen in Gruppen gehalten werden Futter: Zusammensetzung :  - 60% rohfaserreiches Grundfutter (im Winter: Heu, Silage und Futterstroh, im Sommer:       überwiegend aus Grünfutter (möglichst Weidegang)) -  min. 50% des gesamten Futters muss aus dem eigenen Betrieb oder aus einer dauernden Kooperation mit einem anderen Betrieb stammen Kälber müssen mind. 3 Monate natürliche Milch erhalten Tiermehl, Wachstumsstabilisierer, medikamentöse Behandlung sowie Hormonbehandlungen sind nicht zulässig Tierzukauf: hat aus Ökobetrieben zu erfolgen Zukauf aus konventionellen Betrieben ist verboten Düngung der Weideflächen: Stickstoffdünger und andere Mineraldünger sind nicht zugelassen Grundlage des Düngers sind Pflanzen- und Wurzelrückstände sowie der Dung landwirtschaftlicher Nutztiere